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Mehr bezahlen – weniger Renten

Text: Irmgard Bayard

Erklärungsversuch zur BVG-Abstimmung vom 22. September
Die bevorstehende Abstimmung über die BVG-Vorlage sieht Änderungen vor, welche vorwiegend negative Auswirkungen auf die Frauenrenten haben werden. Für uns Rentnerinnen bedeutet sie vor allem, noch länger auf den Teuerungsausgleich bei der Pensionskasse warten zu müssen. Deshalb empfiehlt sich ein Nein. Denn ohne die neue Vorlage bleibt mehr Zeit, ein Modell auszuarbeiten, welches die Care-Arbeit Pensionskassen würdig werden lässt.

(Fortsetzung)

«Es gibt gute Gründe, weshalb Seniorinnen die BVG-Vorlage ablehnen sollten», sagt Gabriela Medici, Rentenspezialistin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB): «Aus Solidarität, denn die Rentensenkungen sind gerade für Frauen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, besonders schmerzhaft. Bei einer Annahme der Vorlage müssten Rentnerinnen ausserdem noch länger warten, bevor sie aus ihrer Pensionskasse einen Teuerungsausgleich erhalten. Erst mit der Ablehnung der Reform entsteht die Möglichkeit, eine neue Vorlage auszuarbeiten, welche die Guthaben zwischen Frauen und Männern konsequent splittet und die Sorgearbeit als rentenbildend anerkennt.»

Die Pensionskasse ist eine Ergänzung

Die 2. Säule, die Pensionskasse, ist im System der Altersvorsoge (BVG) eine Ergänzung zur AHV und soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter in angemessener Weise ermöglichen (60 Prozent des letzten Einkommens). Zwar bezahlen die Erwerbstätigen immer höhere Pensionskassenbeiträge ein, erhalten jedoch immer weniger PK-Renten. Seit 2015 sind diese um fast 10 Prozent gesunken. Heute leben 20 Prozent der Menschen über 65 (also rund 300'000 Personen) mit einer Monatsrente von 2'500 Franken an oder unter der Armutsgrenzen. Besonders betroffen von Altersarmut sind Personen, die kein oder nur ein tieferes Einkommen hatten, die Teilzeit arbeiteten und/oder mehrere Jobs hatten und deshalb unter der BVG-Eintrittsschwelle blieben (diese soll mit dem neuen Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent von heute 22’050 auf 19'845 Franken gesenkt werden), die nicht ihr ganzes Leben in der Schweiz verbrachten und Personen, die unbezahlte Care-Arbeit leisteten, die in der 2. Säule nicht berücksichtigt werden. In all diese Kategorien fallen überdurchschnittlich oft Frauen.

Gravierende Auswirkungen bei Älteren

Hier ein paar Beispiele von möglichen Lohnabzügen und Rentensenkungen: Eine 25-jährige Coiffeuse mit einem Monatslohn von 3'300 Franken muss 157 Franken mehr einbezahlen und erhält in 40 Jahren 335 Franken pro Monat mehr, eine 48-jährige Verkäuferin mit einem Lohn von 4'600 Franken bezahlt 147 Franken mehr im Monat, erhält in 17 Jahren jedoch 8 Franken/Monat weniger. Ein 55-jähriger Koch mit einem Monatslohn von 5'400 Franken bezahlt 11 Franken/Monat weniger und erhält in zehn Jahren sogar 67 weniger. Bei einer 50-jährige Facharbeiterin mit einem Monatslohn von 7’350 Franken erhöht sich die Einlage um 40 Franken/Monat, und dafür erhält sie nach 15 Jahren 271 Franken weniger. Die Auszahlungsbeträge verstehen sich jeweils ohne Teuerungsausgleich.
Zwar sieht die BVG-Reform Kompensationen für die Übergangsgeneration vor, jedoch nur für 15 Jahrgänge (50 Jahre und älter) eine volle Kompensation von 200 Franken/Monat nur für Altersguthaben unter 220’500 Franken und keine Kompensation für Altersguthaben über 441'000 Franken (Renten über 2'200 Franken/Monat). Weitere Auflagen sind, dass man mindesten 15 Jahre ununterbrochen in einer Pensionskasse versichert ist und mindestens 10 Jahre AHV einbezahlt hat. Das ergibt eine ungenügende Kompensation, denn alle, die unter 50 Jahre alt sind, erhalten keine solche und die Hälfte der über 50-Jährigen ebenfalls nicht.

Care-Arbeit muss PK-würdig werden

Die Pro-Kampagne, die unter anderen vom alliance F unterstützt wird, argumentiert wie folgt: Die BVG 21 sei gut für Frauen, Teilzeitarbeitende und Wenigverdienende, für ältere Arbeitnehmende, für die Jungend und betreffe eh nur 15 Prozent der Bevölkerung. Der erste Punkt wird von den Gegnern nicht bestritten. Ob der für sie höhere Betrag in 40 Jahren allerdings dem voraussichtlichen Preis-/Leitungsverhältnis entspricht, ist fraglich und deshalb eine teure und riskante «Wette». Für alle anderen bringt die Reform gemäss den Gegnern der BVG-Reform – das sind unter anderem der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse, die Gewerkschaften Unia und VPOD sowie die SP Schweiz, aber auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Parteien - keine Verbesserungen, schon gar nicht für Frauen und Menschen im Alter über 50 Jahren. Und wie eingangs erwähnt, muss vorerst gelöst werden, dass die zu 2/3 von Frauen geleistete Care-Arbeit anerkannt und damit die Einzahlung in eine Pensionskasse möglich wird. Dies ist nur bei der Ablehnung der BVG-Vorlage möglich. Deshalb empfiehlt sich am 22. September ein NEIN.
Quelle: SGB/Unia

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